3.1 Schulsozialarbeit
Die Schulsozialarbeit ist ein fester Bestandteil des schulischen Beratungs- und Unterstützungssystems und trägt zur Umsetzung des ganzheitlichen Bildungs- und Erziehungsauftrags bei. Sie erfolgt in enger Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe.
An der Schule sind zwei Schulsozialarbeiterinnen tätig: eine im Auftrag der Stadt Köln sowie eine im Rahmen des Startchancenprogramms. Beide sind in Räumen D204 und D205 erreichbar und regelmäßig vor Ort. Die Schulsozialarbeit arbeitet eng mit der Beratungslehrerin sowie dem schulischen Beratungsteam zusammen.
Anna Licht; anna.licht@stadt-koeln.de ; 0152 57914726
Yasmin Ziskoven; yasmin.ziskoven@stadt-koeln.de ; 02203 89209233
Leitgedanke der Schulsozialarbeit ist die Unterstützung der Persönlichkeitsentwicklung sowie die Förderung sozialer und personaler Kompetenzen von Kindern und Jugendlichen. Ziel ist es, Schüler*innen in ihrer individuellen, sozialen und schulischen Entwicklung zu stärken und Bildungsbenachteiligungen abzubauen.
Die Arbeit basiert auf folgenden Grundprinzipien:
- Freiwilligkeit der Inanspruchnahme
- Vertraulichkeit und Schweigepflicht
- Verlässlichkeit in der Begleitung
- Hilfe zur Selbsthilfe
- Niedrigschwellige, zeitnahe und lebensweltnahe Angebote
3.1.1 Aufgabenbereiche der Schulsozialarbeit
Die Schulsozialarbeit bietet vielfältige Unterstützungsangebote für Schüler*innen, Eltern sowie Lehrkräfte.
Dazu gehören insbesondere:
- Beratung bei persönlichen, sozialen und schulischen Problemen
- Konfliktbewältigung und Streitschlichtung
- Einzel- und Gruppenangebote zur Förderung sozialer Kompetenzen
- Beratung von Eltern und Erziehungsberechtigten
- Unterstützung von Lehrkräften bei sozialpädagogischen Fragestellungen
- Mitwirkung an schulischen Projekten und der Schulentwicklung
- Kooperation und Vernetzung mit außerschulischen Institutionen
Darüber hinaus bietet die Schulsozialarbeit gruppenpädagogische Angebote und Arbeitsgemeinschaften, die zur Förderung sozialer, zur Stärkung des Selbstwertgefühls sowie zur Persönlichkeitsentwicklung beitragen. Dazu gehören aktuell beispielweise:
- AG „Gemeinsam statt einsam“ in Zusammenarbeit mit dem Altenzentrum Johanniter Haus
- Mädchenfußball AG
- „Kicken und Lesen“ in Kooperation mit der SK Stiftung Jugend und Medien
- Stille Pause
Die Schulsozialarbeit fungiert dabei als wichtige Schnittstelle zwischen Schule, Familie und Jugendhilfe.
3.1.2 Prävention
Ein zentraler Schwerpunkt der Schulsozialarbeit liegt in der präventiven Arbeit. Ziel ist es, Schüler*innen frühzeitig zu stärken und problematischen Entwicklungen vorzubeugen.
Die Präventionsarbeit umfasst sowohl individuelle Angebote als auch klassenbezogene Maßnahmen. Dazu gehören beispielsweise:
- Förderung sozialer Kompetenzen
- Gewalt- und Konfliktprävention
- Suchtprävention
- Gesundheitsförderung
- Medienkompetenz
- Demokratiebildung und Vielfalt
- sexuelle Aufklärung und Schutz vor sexualisierter Gewalt
- Stärkung der mentalen Gesundheit
Ergänzt werden diese Angebote durch schulinterne Beratungsangebote sowie durch Sprechstunden externer Fachstellen – den Schulpsychologischen Dienstes und Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienstes der Stadt Köln.
Individuelle Präventionsangebote (Individualebene)
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Schulinterne Beratungsangebote |
Angebote durch externe Berater in der Schule |
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– Beratungsangebote (Schulsozialarbeit / Beratungslehrerin) – Streitschlichter AG – Mediensprechstunde – LGBTQ-Sprechstunde – Elterncafé |
– Sprechstunde des Schulpsychologischen Dienstes – Sprechstunde des Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienstes (KJPD)
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Präventionsangebote für Klassen (Klassenebene)
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Klassenstufe |
Gewalt |
Sucht |
Gesundheit |
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5 |
Vorstellung des Schulpolizisten Vorstellung der Kinderrechte Sozialtraining (Schulsozialarbeit+MPT-Team) |
Medienkoffer / WhatsApp |
Verkehrsprävention (Polizei) Kennenlernen der Freizeitangebote (OT-Besuch) |
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6 |
Sozialtraining (Fair Stärken) |
Parcours Anti-Rauchen (SKM Jugendsuchtberatung) Gaming |
Gesundheitstag Gesunde Ernährung / Darmparcours |
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7 |
Antigewalttraining (Rheinflanke) Antirassismus (Deutsches Sport und Olympiamuseum) |
Theaterstück zum Thema Vapen / E-Zigaretten / Medien Das Da Theater) |
Sexualprävention / sexuelle Aufklärung (Aidshilfe) Cybergrooming |
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8 |
Vielfalt und Toleranz (Aidshilfe) Antidiskriminierung (Deutsches Sport und Olympiamuseum)
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Suchtparcours (SKM Jugendsuchtberatung) Besuch der Suchtberatungsstelle Porz |
Mental Health (Kopffrei)
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9 |
Demokratie und Rechtsextremismus |
Multiplikatorenschulung Snus &Co. (SKM Jugendsuchtberatung) |
Mental Health Prüfungsangst (Teller ohne Rand) |
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10 |
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Multiplikatorenschulung Snus &Co. (SKM Jugendsuchtberatung) |
Theaterstück von Zartbitter Workshop |
3.1.3 Intervention
Die Schulsozialarbeit unterstützt bei akuten Konflikten und Krisensituationen und trägt zur Umsetzung des schulischen Schutzauftrags bei.
Bei Hinweisen auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung erfolgt das Vorgehen nach einem verbindlichen Handlungsplan. Dieser umfasst insbesondere:
- die Dokumentation von Beobachtungen,
- den kollegialen Austausch im Vier-Augen-Prinzip,
- eine gemeinsame Gefährdungseinschätzung, ggf. unter Hinzuziehung einer Fachkraft,
- sowie die Information der Schulleitung.
Je nach Einschätzung werden weitere Maßnahmen eingeleitet, wie Gespräche mit den Eltern, Vereinbarungen zur Unterstützung oder – im Falle einer akuten Gefährdung – die Einschaltung des Jugendamtes.
Die Schulsozialarbeit begleitet und unterstützt diesen Prozess beratend und koordinierend.
Der detaillierte Ablauf ist bei Kindeswohlgefährdung in einem Handlungsplan festgelegt.
3.1.4 Elternarbeit
Die Zusammenarbeit mit Eltern und Erziehungsberechtigten ist ein wichtiger Bestandteil der Schulsozialarbeit. Ziel ist es, die Erziehungspartnerschaft zwischen Schule und Elternhaus zu stärken.
Die Schulsozialarbeit bietet:
- individuelle Beratungsgespräche
- Unterstützung bei schulischen und familiären Fragestellungen
- Vermittlung an externe Hilfsangebote
Darüber hinaus wird monatlich am letzten Donnerstag ein Elterncafé als niedrigschwelliges Angebot zum Austausch und zur Information angeboten, bei dem sich Eltern über die Schule, den Unterricht, Angebote im Stadtteil und die Freizeitgestaltung ihrer Kinder informieren und austauschen können.
3.1.5 Kooperation und Vernetzung
Die Schulsozialarbeit arbeitet eng mit verschiedenen internen und externen Partnern zusammen. Dazu gehören:
- Schulleitung und Lehrkräfte
- Beratungslehrerin und Beratungsteam
- Jugendamt
- Schulpsychologischer Dienst
- Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst der Stadt Köln
- Beratungsstellen und therapeutische Einrichtungen
- weitere Einrichtungen im Sozialraum
Durch diese Vernetzung können Schüler*innen sowie ihre Familien bedarfsgerecht unterstützt und weitervermittelt werden.
3.2 Förderung der Sozialkompetenz
Alle nachfolgend genannten Angebote und Maßnahmen zur Förderung der Sozialkompetenzen der Schüler*innen werden durch Zertifikate, Bescheinigungen und Zeugnisbemerkungen dokumentiert und gewürdigt.
3.2.1 Streitschlichter*innenausbildung
Wir haben uns die Entwicklung einer neuen „Konfliktkultur“ zur zentralen Aufgabe gemacht. Konflikte selbst lösen zu können, ist Teil der von den Schüler*innen zu erwerbenden Selbst- und Sozialkompetenz. Im Mittelpunkt steht die Frage: „Welche Methoden und Verfahren gibt es, um mit Konflikten gewaltpräventiv und vermittelnd umzugehen?“ Das Hinzuziehen eines/einer unabhängigen Dritten (Mediator*in) spielt dabei eine zentrale Rolle.
Die Streitschlichter*innenausbildung dient der Schaffung eines zuverlässigen Stammes von älteren Schüler*innen, die Streitigkeiten ohne Lehrer*inneneingriff schlichten sollen. Dies baut Hemmschwellen für Jüngere ab und stärkt gleichzeitig das Selbstbewusstsein der in der Schlichtung tätigen älteren Schüler*innen.
Im Rahmen einer Arbeitsgemeinschaft werden die Schüler*innen im Laufe der Klasse 9 zu Streitschlichter*innen ausgebildet. In der Regel leiten 1-2 Kolleg*innen die Streitschlichtergruppe. Die Schüler*innen lernen, was der Prozess des Mediationsverfahrens bewirken kann, wie er sich konkret vollzieht und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Hierbei ist der Grundgedanke der Mediation: Nicht die Konflikte sind das eigentliche Problem, sondern die Art und Weise, wie mit ihnen umgegangen wird.
Ihre Aufgabe als Streitschlichter*innen üben die Schüler*innen dann in der Jahrgangsstufe 10 aus.
3.2.2 Sporthelfer*innenausbildung
Jedes Jahr gibt es an der Max-Planck-Realschule für engagierte und interessierte Schüler*innen aus der Jahrgangstufe 9 das Angebot, sich als Sporthelfer*in ausbilden zu lassen.
Bei der Ausbildung zur Sporthelfer*in wird den Schüler*innen vermittelt, wie sie verschiedene Sportangebote für Kinder und Jugendliche planen, sicher umsetzen und anleiten.
Die Ausbildung bietet Schüler*innen die Möglichkeit, sich in besonderer Weise aktiv an der Entwicklung und Gestaltung von Sportangeboten in der Schule zu beteiligen.
Die Sporthelfer*innen werden so an der Gestaltung des Schulalltags beteiligt und tragen durch ihre Bereitschaft und Fähigkeit zur Übernahme von Mitverantwortung zu einem besseren, guten und gesunden Schulklima bei.
Sie werden bei der Planung und Durchführung von Sportfesten einbezogen oder bieten verschiedene Bewegungsangebote im Bereich des Pausensports an, wodurch sie ihre Mitschüler*innen motivieren, sich in der Pause aktiv zu bewegen.
3.2.3 Pausenhelfer*innen
Das Projekt „Pausenhelfer*innen“ richtet sich an Schüler*innen der 9. und 10. Klassen.
Es handelt sich um eine freiwillige Anmeldung mit einer Tätigkeitsverpflichtung über das gesamte Schuljahr.
Das Projekt hat das Ziel, dass in den Mittagspausen im Gebäude mehr Ruhe einkehrt, dass die Regeln und Öffnungszeiten im schülerzugängigen Bereich der 1. Etage eingehalten werden und in der Mensa die jüngeren Schüler*innen im Ablauf der Essensausgabe unterstützt werden.
Durch diese Tätigkeiten sollen das Selbstbewusstsein, die Eigenverantwortlichkeit und die Sozialkompetenz der Schüler*innen gestärkt werden. Während ihrer Tätigkeit als Pausenhelfer*innen werden sie in Gesprächsmodulen zu den Themen Kommunikation und Konfliktlösung unterstützt.
3.2.4 KVB-Fahrzeugbegleiter*innen
In Zusammenarbeit mit der KVB werden seit mehreren Jahren Schüler*innen unserer Schule zu Fahrzeugbegleiter*innen ausgebildet. Ihre Aufgabe besteht darin, ihre altersgleichen Mitschüler*innen zu einem angemessenen Verhalten in öffentlichen Verkehrsmitteln anzuhalten. Neben dem praktischen Nutzen für die KVB, wie dem Rückgang von Beschädigungen, profitieren vor allem die Schüler*innen von den sozialen Kompetenzen, die sie während der intensiven Ausbildung erwerben.
3.2.5 Schülerpaten
Um den Schüler*innen der Jahrgangsstufe 5 den Übergang in die Realschule zu erleichtern, stehen jeder Klasse 5 vier bis sechs Paten zur Seite.
Sie haben die Aufgabe, als Ansprechpartner*innen und Bezugspersonen für die Klasse da zu sein. Die Schüler*innen der neuen 5. Klassen lernen ihre Paten bereits am Kennlernnachmittag und am ersten Schultag kennen. Somit haben sie direkt Ansprechpartner*innen, die sie bei Fragen und Problemen kontaktieren können. Gleichzeitig wird ihnen auch die Angst vor den vielen neuen Mitschüler*innen, Lehrer*innen und Regeln genommen.
Die Paten setzen sich aus Schüler*innen der Jahrgangsstufe 9 zusammen und begleiten ihre Patenklasse bis zu ihrem eigenen Schulabschluss, d.h. in Klasse 5 und 6.
Die Schüler*innen melden sich freiwillig für das Amt. Nach einem Auswahlgespräch bestimmt die Lehrkraft in Rücksprache mit den Klassenleitungen die Paten. Anschließend werden sie in einer drei- bis viertägigen Ausbildung zu Paten qualifiziert (siehe auch „Konzept zur Patenausbildung“).
Bei aktiver Teilnahme erhalten die Paten ein Zertifikat über die Patenausbildung und die Schüler*innenpatentätigkeit wird positiv auf dem Zeugnis vermerkt. Ebenfalls können engagierte Paten im Folgejahr bei der Patenausbildung mitwirken. Die Ausbildung fördert ein bewusstes und angemessenes Sozialverhalten der Paten durch ihre Rolle als Vorbild für die jüngeren Schüler*innen. Sie trainieren ihre Fähigkeit, Verantwortung für übertragene Aufgaben zu übernehmen und Konflikten im Alltag angemessen begegnen zu können. Dies hat eine Stärkung des Selbstvertrauens und des Selbstwertgefühls durch die Anerkennung ihres Engagements zur Folge.
3.2.6 Schulsanitäter*innen
Bei kleinen und größeren Unfällen im Schulbetrieb leisten die Schulsanitäter*innen Erste Hilfe.
Die Schüler*innen werden dazu im AG-Bereich ausgebildet (derzeit in Klasse 9) und übernehmen dann ab dem 2. Halbjahr in den Pausen und auf schulischen Veranstaltungen Dienste, um kleinere und größere Notfälle zu betreuen.
Sie lernen in der Ausbildung das Absetzen eines Notrufes, das Versorgen von Wunden, die Stabile Seitenlage, das Behandeln von verschiedensten Verletzungen und vieles mehr. Zudem trainieren sie ihr Empathievermögen, lernen in kritischen Situationen verantwortungsvoll zu handeln und ein soziales Miteinander.
Am Ende des Kurses erhalten sie eine Bescheinigung des Deutschen Roten Kreuzes über die erfolgreich geleistete Ausbildung und können diese dann auch für den Erwerb des Führerscheins nutzen.
3.2.7 Schulhund
Die Arbeit mit Hunden in der Schule fällt unter den Begriff der hundegestützten Pädagogik. Seit Beginn des Schuljahres 2021/2022 ist an der Max-Planck-Realschule der Schulhund „Duplo“ im Einsatz. „Duplo“ verbringt regelmäßig Zeit im Unterricht. Sein Einsatz findet in der Klasse, in Kleingruppen, in der Einzelbetreuung und in der Schulhund-AG statt. Der Hund ist speziell auf seine Eignung getestet und ist nur mit der dafür ausgebildeten Lehrperson im Einsatz. Zu den wichtigsten pädagogischen Zielsetzungen zählen vor allem die Verbesserung des sozialen Gefüges, die Lehrer-Schüler-Beziehung, des Klassenklimas, der individuellen sozialen Kompetenz sowie die Steigerung der Konzentrationsfähigkeit und des Verantwortungsgefühls (siehe auch Konzept „Schulhund“).