Verfahren und Ansprechpartner*innen bei Beschwerden und Widersprüchen

Im schulischen Alltag kommt es auch zu Fehlern, Unachtsamkeiten oder Konflikten, die Anlass für Beschwerden aus der Eltern-, Schüler-, Kollegen- oder Mitarbeiterschaft sind. Mit der Einführung klarer und verbindlicher Regeln soll ein konstruktiver und professioneller Umgang mit Beschwerden sichergestellt werden. Konflikte und Beschwerden verstehen wir als Hinweis und Anstoß, den jeweiligen Sachverhalt zu klären, sodass die Beteiligten die Grundlage für eine weitere produktive Zusammenarbeit haben.

 

I    Grundsätze

II   Beschwerde- und Konfliktkategorien

III  Widersprüche

IV Transparenz und Evaluation

V  Schaubild „Übersicht“

    

I      Unser Verfahren hat die folgenden Grundsätze:

  • Wir nehmen alle Beschwerden, die begründet vorgetragen werden, ernst. Anonyme Beschwerden werden nicht bearbeitet.
  • Wir erwarten von allen Beteiligten das Bemühen um eine konstruktive Konfliktbewältigung. Beschwerden dürfen keine „Abrechnung“ mit den Betroffenen sein, sondern werden als Grundlage einer verbesserten Kooperation verstanden.
  • Beschwerden werden zunächst immer zwischen den unmittelbar beteiligten Personen mit gegenseitigem Respekt und in dem Bemühen um eine einvernehmliche Regelung bearbeitet. Dabei können auch im Sinne einer Mediation vermittelnde Instanzen wie der Lehrerrat eingeschaltet werden. Die nächsthöhere Ebene soll immer erst bemüht werden, wenn kein Konsens erzielt werden kann. Diese Regelung gilt nicht bei schwerwiegenden Problemen, zum Beispiel: beim Verdacht auf strafbare Handlungen oder Dienstpflichtverletzungen. In solchen Situationen ist die Schulleitung unmittelbar einzuschalten.
  • Bei der Bearbeitung von Beschwerden sind immer erst alle Beteiligten zu hören, bevor eine Bewertung der Situation vorgenommen wird.
  • Bei der Bearbeitung von Beschwerden auf Ebenen oberhalb der unmittelbar Beteiligten wird nach entsprechender Absprache eine kurze schriftliche Dokumentation der Bearbeitungsvorgänge angefertigt werden, um auf Vereinbarungen zurückgreifen zu können.
  • Beschwerden sollen möglichst zügig bearbeitet werden. Auf jede Beschwerde reagiert der Adressat innerhalb von fünf Arbeitstagen. Auf der Ebene der unmittelbar Beteiligten soll eine Lösung innerhalb von höchstens sieben Arbeitstagen gefunden werden. Sollte keine Lösung möglich sein, soll auf der nächsten Ebene ein erstes Gespräch innerhalb von sieben Arbeitstagen geführt werden. Bei der zeitlichen Regelung sind Ausnahmen aufgrund von Abwesenheit möglich.

 

II     Beschwerde- und Konfliktkategorien

Wir unterscheiden zwischen…

  1. Beschwerden bzw. Konflikte von Schüler*innen und Schüler*innen
  2. Beschwerden bzw. Konflikte von Schüler*innen und Lehrer*innen/Schulsozialarbeiterin bzw. sonstigen Mitarbeiter*innen
  3. Beschwerden bzw. Konflikte von Eltern bzw. Erziehungsberechtigten und Lehrkräfte/Schulleitung/Schüler*innen
  4. Beschwerden bzw. Konflikte von Lehrkräfte und Schüler*innen/Eltern bzw. Erziehungsberechtigte
  5. Sonstige Beschwerden (Hausmeister*in, Reinigungskräfte, Sekretariat)

 

  1. Schüler*innen und Schüler*innen

Alle Schüler*innen, die sich in ihren Rechten eingeschränkt sehen, haben das Recht zur Beschwerde und erhalten die Gelegenheit, ihre Beschwerde vorzutragen. Bei begründeten Beschwerden ist die Ansprechperson die Klassenlehrer*in, die entscheidet, ob das Problem entweder sofort gelöst werden muss oder es später bearbeitet werden kann (nächste Pause, Klassenrat o.ä.) Die Klassenleitung entscheidet auch, ob  die Lösung unter Einbeziehung weiterer Gesprächspartner (die Streitschlichtung, die Sozialarbeiterin) stattfinden muss.

Bei Konflikten in der Pause ist die Ansprechpartner*in die aufsichtführende Lehrkraft. Sie entscheidet, ob eine Einbeziehung der Klassenleitung oder der Schulleitung nötig ist.

  1. Schüler*innen und Lehrer* innen/Schulsozialarbeiterin bzw. sonstige Mitarbeiter*innen

Beschwerden von Schüler*innen über Lehrkräfte, die Schulsozialarbeiterin bzw. sonstige Mitarbeiter*innen werden an die betroffenen erwachsenen Personen gerichtet. Dabei können sich Schüler*innen von Mitschüler*innen unterstützen lassen. Ist eine Klärung des Problems mit der betroffenen Person nicht möglich, wenden sich die Schüler*innen an die Klassenleitung, die eine Klärung mit der Schüler*in und der erwachsenen Person anstrebt. Kann die Klassenleitung auch unter Einbeziehung der oben genannten Personen das Problem nicht lösen, wird die Schulleitung hinzugezogen.

  1. Eltern bzw. Erziehungsberechtigte und Lehrkräfte/Schulleitung/Schüler*innen

Der erste Adressat bei Elternbeschwerden ist die betroffene Lehrkraft. Sollten sich Eltern zuerst an die Schulleitung wenden, verweist diese sie an die zuständige Lehrkraft. Sind Eltern oder die betroffene Lehrkraft nicht bereit, das Gespräch allein zu führen oder wird das Problem nicht gelöst, können nach Absprache weitere Personen aus der Elternschaft und/oder der Schule (Lehrkräfte, Klassenleitung oder Schulleitung) hinzugezogen werden. Bei Elternbeschwerden über Schüler*innen ist die Klassenleitung anzusprechen. Das weitere Verfahren orientiert sich an der Vorgehensweise, die die Lehrkräfte in einem solchen Fall anwenden (s.u.).  Beschwerden von Eltern über die Schulleitung sind zunächst an die Schulleitung selbst zu richten. Erfolgt keine Einigung, richtet man sich an das zuständige Dezernat der Bezirksregierung.

  1. Lehrkräfte – Schüler*innen/Eltern

Bei Beschwerden von Lehrkräften über Schüler*innen bei Problemen, die nicht über entsprechende pädagogische Maßnahmen zu lösen sind, wird zunächst die Klassenleitung hinzugezogen. Die Eltern sind entsprechend einzubeziehen. Lässt sich das Problem nicht auf den vorgenannten Ebenen klären, wendet man sich an die Schulleitung. Beschwerden von Lehrkräften über Eltern werden zunächst an die betroffenen Eltern gerichtet. Sollte dies zu keinem Ergebnis führen, wird die Schulleitung eingeschaltet.

  1. Lehrkräfte – Lehrkräfte

Können Beschwerden von Lehrkräften über Kolleg*innen nicht auf direktem Weg gelöst werden, werden zunächst der Lehrer*innenrat und danach die Schulleitung einbezogen. Beschwerden über die Schulleitung werden direkt an diese gerichtet, ggf. kann der Lehrer*innenrat einbezogen werden. Ist keine Lösung zu erzielen, wird das zuständige Dezernat der Bezirksregierung eingeschaltet.

  1. Sonstige Beschwerden (Hausmeister*in, Reinigungskräfte, Sekretariat)

Sollte eine Regelung unter Beteiligung der aus diesen Gruppen unmittelbar Betroffenen nicht möglich sein (beispielsweise durch die Interaktion zwischen Reinigungskräften und Hausmeister), werden Beschwerden der genannten Personengruppen über Schüler*innen an Klassen- oder Fachlehrer*in, über Lehrkräfte direkt an die Schulleitung gerichtet. Diese klärt den Sachverhalt, bemüht sich um die Vermittlung eines Gesprächs zwischen den betroffenen Personen bzw. ergreift erforderliche Maßnahmen. Beschwerden über die genannten Personengruppen werden, ebenfalls im Regelfall unter Einbeziehung der Schulleitung, mit den betroffenen Personen direkt geklärt. Kann keine Lösung gefunden werden, wird der jeweilige Anstellungsträger eingeschaltet.

 

III    Widersprüche gegen Entscheidungen der Schule

Widersprüche gegen Entscheidungen der Schule bei bestimmten Konferenzentscheidungen (z.B. Zeugnisse, Ordnungsmaßnahmen) unterliegen nicht dem vorliegenden Konzept. Sie werden in jedem Fall den geltenden schulrechtlichen Regelungen entsprechend bearbeitet.

 

IV   Transparenz und Evaluation

Die hier festgelegten Regelungen sollen in der Schulgemeinschaft bekannt gemacht und in Erinnerung gerufen werden:

  • auf der Homepage der Max-Planck-Realschule
  • in den Klassen durch die Klassenlehrkräfte
  • auf der Versammlung der ersten Elternpflegschaft im Schuljahr

 

Das Schaubild „Übersicht über den Ablauf bei einer Beschwerde“ wird im Schuljahresplaner, den alle Schüler*innen führen, veröffentlicht.

Das Konzept soll in regelmäßigem Abstand (etwa alle vier Jahre) im Rahmen der schulinternen Evaluation überprüft und ggf. überarbeitet werden.